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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anschrift
Eisvögel e.V.
c/o Waltraud Glasauer
Stockmattenweg 24
79114 Freiburg

Der Erwerb des Veranstaltungstickets berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Besucher gemäß der nachfolgenden AGB. Diese gelten nur für die rechtliche Beziehung zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Eisvögel e.V. (Veranstalter). Bei einer Weitergabe der Eintrittskarte haftet der Veräußerer für die Kenntniserlangung und das Anerkenntnis dieser AGB durch den Erwerber. Soweit der Eisvögel e.V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Diese AGB gelten ausschließlich für Veranstaltungen, welche der Eisvögel e.V. als Veranstalter durchführt.

Inhalt:

  1. Geltungsbereich
  2. Zutritt Jugendlicher
  3. Haftung
  4. Weiterverkauf von Veranstaltungstickets
  5. Hausordnung/Benutzungsordnung
  6. Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund
  7. Durchführung, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung/Rücknahme und Erstattung des Veranstaltungstickets
  8. Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen, Persönlichkeitsrecht
  9. COVID-19 und andere Krankheitserreger
  10. Wichtige Hinweise des Eisvögel e.V.
  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  12. Salvatorische Klausel

1. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten des Eisvögel e.V. begründet wird.

2. Zutritt Jugendlicher

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erlaubt. Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket und gültigem Personalausweis gestattet. Es gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

3. Haftung

  1. Der Eisvögel e.V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern er oder einer seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Bei Verletzung von anderen als in Abs. (a) genannten Pflichten, haftet der Eisvögel e.V. für sich und seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Wird eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des Abs. (a) fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Eisvögel e.V. auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Soweit die Haftung gegenüber des Eisvögel e.V. ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Weiterverkauf von Veranstaltungstickets

Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit ist ein privater Zweiterwerber über die individuell bestehende Verpflichtung zur persönlichen Registrierung durch den Veräußerer zu informieren.

5. Hausordnung/Benutzerordnung

Mit Erwerb des Veranstaltungstickets erkennt der Erwerber die Haus- und Benutzungsordnungen der einzelnen Veranstaltungsstätten an.

Darüber hinaus werden folgende Nutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:

  1. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Waffen, Laserpointer und sonstige in ihrer Art anlässlich eines Veranstaltungsbesuchs gefährlichen Gegenstände. Die Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungen ist untersagt. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Zur Kontrolle der Einhaltung des Mitführungsverbots ist der Ordnungsdienst zu einer optischen und manuellen Überprüfung von Taschen, Kleidung sowie am Körper berechtigt. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist untersagt.
  2. Bei Zuwiderhandlung können die Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung gegen Quittung einbehalten werden. Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Erwerbers.
  3. Die zugewiesenen Sitzlätze sind für die Kunden verbindlich, einen insbesondere eigenmächtige Änderung der numerierten Plätze kann vor dem Hintergrund des bestehenden Hygienekonzeptes und der geltenden landesrechtlichen Abstandsregeln zum Ausschluss der Veranstaltung führen. Der Veranstalter behält sich vor, kurzfristig eine Änderung der Zuordnung der Sitzplätze vorzunehmen.
  4. Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist verboten. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist ebenfalls nicht gestattet.
  5. Den Anweisungen des Ordnungspersonals in Ausübung des Hausrechts ist unbedingt Folge zu leisten.
  6. Für Rollstuhlfahrer stehen aus feuerpolizeilichen oder sonstigen Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer erhalten nur in Begleitung ihres Betreuers Zutritt und haben bezüglich der Wahl ihres Stellplatzes den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  7. Bei Personen die auf eine Begleitperson, jedoch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erfolgt der Zutritt bei Kauf von anderen Tickets und dem damit verbundenen Zugang zu anderen Bereichen als dem Rollstuhlbereich auf eigene Gefahr. In diesem Fall ist auch für die Begleitperson ein entsprechendes Ticket zu erwerben.
  8. Aus Sicherheitsgründen kann der Zutritt in bestimmte Veranstaltungsbereiche beschränkt werden. Es besteht kein generelles Zutrittsrecht.

6. Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund

  1. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Auftreten des Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt oder sein Einlass oder sein Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder Nutzungsgebühren besteht in diesen Fällen nicht.
  2. Der Besucher hat sein Veranstaltungsticket auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Besucher, die kein Veranstaltungsticket vorzeigen können, können von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Ein Wiedereinlass ist nicht möglich.
  3. Bei Verlassen des abgeschlossenen Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.
  4. Besucher mit ungültiger Eintrittskarte oder Eintrittsberechtigung erhalten keinen Einlass oder erhalten einen Platzverweis. Wir behalten uns rechtliche Schritte vor.

7. Durchführung, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung/Rücknahme und Erstattung des Veranstaltungstickets

  1. Veranstaltungstickets werden nur bei Absage der Veranstaltung zurückgenommen. Erstattet wird nur der Ticketpreis - bei Dauerkarten anteilig - zuzüglich einer etwaigen Vorverkaufsgebühr des Veranstalters, nicht jedoch Versand- und sonstige Gebühren. Anreisekosten werden nicht erstattet. Der Besucher hat sich daher rechtzeitig zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet.
  2. Im Falle einer Absage nimmt der Veranstalter nur solche Veranstaltungstickets zurück, die über die Vorverkaufsstellen im Eigenbetrieb erworben wurden. Im Übrigen sind die Karten an den Vorverkaufsstellen zurückzugeben, in welchen sie erworben wurden.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Die Veranstaltungstickets behalten dabei ihre Gültigkeit.
  4. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

8. Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen, Persönlichkeitsrecht

  1. Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht.
  2. Mit dem Betreten des Geländes willigt der Besucher unwiderruflich ein, dass er/sie ohne Vergütung als Besucher der Veranstaltung aufgenommen und die Aufnahmen live und öffentlich gesendet und Auszüge daraus auf den Plattformen des Veranstalters und deren Partner veröffentlicht werden.

9. COVID-19 und andere Krankheitserreger

  1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen, welche sowohl auf der Homepage des Veranstalters als auch im Vorfeld bei der Ticketbuchung zur Verfügung gestellt werden, eine Infektion des Besuchers mit COVID-19 (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
  2. Im Falle einer behördlichen Anordnung, z.B. kurzfristige Reduzierung der zulässigen Besucherzahlen, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahme für einzelne/alle Besucher abzusagen.
  3. In diesem Zusammenhang verarbeitet der Eisvögel e.V. als Teil des Schutzkonzepts und zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit von den Besuchern den Vornamen und Nachnamen des Kunden und seine Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und/oder E-Mail) sowie den Spieltag und die Anzahl der erworbenen Tickets. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz) des Landes Baden- Württemberg. Die Verarbeitung erfolgt nur solange, wie dies auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsnorm erforderlich und erlaubt ist, also in der Regel für 4 Wochen, danach werden die Daten gelöscht. Falls der Eisvögel e.V. verpflichtet sein sollte, die Daten von Personen, welche den Kunden beim Spielbesuch begleiten und für die er Tickets im eigenen Namen erworben hat, an Behörden weiterzugeben, gelten die vorstehenden Regelungen für diese Daten entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, seine Begleiter entsprechend auf die datenschutzrechtlichen Informationen in den Datenschutzvorschriften des Eisvögel e.V. hinzuweisen und ihr Einverständnis damit sicher zu stellen. Dieselbe Verpflichtung trifft den Kunden, wenn er Tickets an andere als an die ursprünglich vorgesehenen Begleitpersonen weitergibt, wenn und soweit die Weitergabe nach Maßgabe dieser AGB zulässig ist.

10. Wichtige Hinweise des Eisvögel e.V.

  1. Schützen Sie sich bei erhöhter Lautstärke vor Hör- und Gesundheitsschäden. Bei Veranstaltungen des Eisvögel e.V. erhalten Sie im Eingangsbereich bzw. an der Kasse einen Gehörschutz.
  2. Für die Anreise wird empfohlen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen – auch der Umwelt zuliebe.
  3. Achten Sie auf mitgebrachte Gegenstände. Für verloren gegangene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  4. Um sicher zu gehen, dass es sich beim Veranstaltungsticket um eine Original- Eintrittskarte handelt, wird dringend empfohlen die Eintrittskarten nur bei den bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Sofern der Erwerber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Freiburg. Der Eisvögel e.V. ist jedoch auch berechtigt, den Erwerber an seinem Wohnsitz zu verklagen.
  2. Hat der Erwerber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, ist der Gerichtsstand in jedem Fall Freiburg. In diesem Fall wird ausschließlich deutsches Recht angewendet.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.